Unsere Schulordnung

1) Der Unterricht findet ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten statt. Auswärtige Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und stellen die Ausnahme dar. 

2) Alkoholgenuss und die Einnahme sonstiger berauschender Mittel ist während der Unterrichtseinheiten strengstens untersagt. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten (einschließlich Toilette) der Heilpraktikerschule nicht gestattet. Es sind aber ausreichend Raucherpausen eingeplant. 
Verletzungen dieser Bestimmung können zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. 
 
3) Weiterhin ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet; diese sind generell lautlos zu stellen. Sollte der Kursteilnehmer aufgrund dringender privater oder beruflicher Erfordernisse ausnahmsweise erreichbar sein müssen, ist das vorher mit dem Dozenten abzustimmen.   

4) Nicht erlaubt sind Bildaufnahmen jeglicher Art. 

5) Ebenfalls nicht erlaubt ist der Verzehr von Nahrungsmitteln außerhalb der dafür vorgesehenen Pausenzeiten. 

6) Die Einrichtung der Heilpraktikerschule Dachau ist mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem Dozenten bzw. der Schulleitung zu melden. 

7) Erkrankte Schüler haben sich bis zum Unterrichtsbeginn bei der Schulleitung als abwesend zu melden. Dieses kann telefonisch oder per E-Mail geschehen. 

8)  Besonderheiten im Ambulatorium:
- Untersagt ist aus hygienischen Gründen der Verzehr von Nahrungsmitteln.
- Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist hygienische Bekleidung durch die Kursteilnehmer.
- Verpflichtend für alle Kursteilnehmer ist das Tragen von Handschuhen bei jeder Injektion oder auch bei sonstigen Tätigkeiten. Dazu zählen u.a. Blutentnahme, Schröpfen oder auch Akupunktur.
- Die Entnahme von Medikamenten, Instrumenten oder auch Desinfektionsmitteln müssen mit dem Dozenten unbedingt abgestimmt werden!
- Eine rein ambulatoriumsbezogene Tätigkeit an sich selbst oder an Dritten darf ausschließlich mit Genehmigung und unter Aufsicht des jeweiligen Dozenten / Referenten durchgeführt werden.  

Sollten durch Nichtbeachtung dieser Hinweise Personen- oder Sachschäden entstehen, ist jede Haftung von Schulleitung oder Dozent/ Referent ausgeschlossen.

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